Der Beratungsprozess

In den Beratungsprozess geht in der Regel ein Team des FBZs, um in einem ersten Gespräch die Rahmenbedingungen zu klären sowie das Beratungskonzept vorzustellen. Die Beratungssuchenden stellen die Problemlage dar, formulieren den Beratungsauftrag und zeigen auf, welche Ressourcen bereits bestehen. Daraufhin erfolgt eine gemeinsame Zielfestlegung und Zeitperspektive.

Im Anschluss erfolgt eine Zusammenfassung der bisher bekannten Ausgangssituation sowie ggf. eine weitere Sammlung und Analyse des Ist-Standes (Zusammentragen aller notwendigen Daten, Anamnese, Lernstandsanalyse, Förderdiagnostik …). Lösungsansätze werden im Team erarbeitet und evtl. erprobt.

Auf dieser Grundlage wird gemeinsam ein Förderplan erstellt, in dem ziel- und ergebnisorientierte Fördermaßnahmen festgeschrieben werden. In einem festgelegten Zeitraum werden die vereinbarten Fördermaßnahmen umgesetzt, die Lernfortschritte dokumentiert und die jeweiligen Ergebnisse gesichert.

Zum Ende des festgelegten Zeitraumes wird der Verlauf des bisherigen Prozesses evaluiert, die Ergebnisse der Fördermaßnahmen reflektiert und der Beratungsprozess mit einem Beratungsbericht beendet bzw. bei Bedarf durch eine aktualisierte Problemanalyse ein erneuter Beratungsprozess in Gang gesetzt.

Alle Phasen der Beratung werden dokumentiert. Diese Dokumentationen können nach Abschluss des Beratungsauftrages allen Antragstellern zur Verfügung gestellt werden.

Der zeitliche Umfang der Beratung kann sich von einmaliger Beratung bis zu einer Begleitung in Ausnahmefällen (z.B. im Bereich Sprachförderung) während des ganzen Schuljahres erstrecken sowie auch bei Übergängen begleitend über mehrere Schuljahre hinweg erfolgen.